1. Bei Ausfall/Absage der Veranstaltung hat der Kunde Anspruch auf Erstattung des von ihm gezahlten Kartenpreises abzüglich der Vorverkaufsgebühr nebst darauf entfallender Mehrwertsteuer, gegen Rückgabe der Originaleintrittskarten. Dieser Anspruch richtet sich ausschließlich gegen den Veranstalter (II. 1.). Frankfurt Ticket übernimmt in diesem Fall lediglich die Rückabwicklung im Rahmen des unter II. 2. bezeichneten, zwischen dem Veranstalter und dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses. Voraussetzung ist, dass Frankfurt Ticket über die betreffenden Eintrittskarten-Gelder noch verfügen kann, oder diese vom Veranstalter an Frankfurt Ticket zur Verfügung gestellt werden. Die Rückabwicklung ist in der Vorverkaufsstelle vorzunehmen, bei welcher die Eintrittskarten vom Kunden erworben wurden. Bei Kartenbestellung per Telefon oder via Internet erfolgt die Rückabwicklung über Frankfurt Ticket. In diesem Falle hat der Kunde die von ihm erworbene(n) Originalkarte(n) per Post an die Anschrift
Frankfurt Ticket RheinMain GmbH
Hanauer Landstraße 417
60314 Frankfurt am Main
zu senden, unter Hinweis auf Rückabwicklung wegen Ausfall der Veranstaltung. Ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung des Kartenpreises ist nur Zug um Zug gegen Vorlage der Originalveranstaltungskarten begründet.
Eine Rückabwicklung, d.h. Rücknahme der Veranstaltungskarten gegen Rückzahlung des Kartenpreises setzt voraus, dass der Kunde diesen Anspruch bis spätestens zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin gegenüber der vorbezeichneten zuständigen Stelle geltend macht. Danach ist ein Anspruch des Kunden auf Rücknahme der Veranstaltungskarte gegen Erstattung des Kartenpreises verfallen.
2. Bei Ausfall der Veranstaltung ist Frankfurt Ticket nicht verpflichtet, dem Kunden die Vorverkaufsgebühr (Service- und Systemgebühr) sowie ggf. Versandkosten für die Eintrittskarten rückzuerstatten. Die Absage der Veranstaltung betrifft ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter (II. Ziff. 1.). Frankfurt Ticket erbringt seine Leistungen im Rahmen des mit dem Kunden separat begründeten Vorverkaufsvertrages (II. Ziff. 2.). Hat der Kunde die Veranstaltungskarten von Frankfurt Ticket erhalten, oder sind sie an ihn versandt worden, hat Frankfurt Ticket seine vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Kunden erfüllt. Frankfurt Ticket steht gegen diesen Anspruch auf vereinbarte Zahlung und vereinbarten Kostenausgleich zu. Denn der Kartenvorverkaufsvertrag zwischen Kunden und Frankfurt Ticket ist nicht unter dem Vorbehalt geschlossen worden, dass die Veranstaltung tatsächlich stattfindet. Frankfurt Ticket hat insoweit keinerlei Einflussmöglichkeit. Kartenvorverkaufsleistung ist bezüglich des Veranstaltungsvertrages zusätzliche und gesonderte Leistung, die der Kunde in Anspruch nimmt, um sich vorzeitig Veranstaltungskarten in gewünschter Preisklasse und sonstiger Ausgestaltung zu sichern und das Risiko auszuschließen, ggf. an der Abendkasse der Veranstaltung keine oder nicht die gewünschte Karte erwerben zu können.
3. Sofern eine Veranstaltung terminlich verlegt wird, behält grundsätzlich die erworbene Eintrittskarte für den Kunden auch für den geänderten Termin Gültigkeit. In Ausnahmefällen, die vom Veranstalter bestimmt werden, kann es zu einem Umtausch der Eintrittskarte kommen, der an der Vorverkaufsstelle vorzunehmen ist. Terminsverlegung begründet keinen Anspruch des Kunden auf Rückgabe der Eintrittskarte gegen Rückerstattung des Kartenpreises. Es obliegt vielmehr der Entscheidung des Veranstalters, ob er, ohne entsprechende Verpflichtung, im Falle der Terminsverlegung Veranstaltungskarten zurücknimmt. Hierfür gelten die oben stehenden Regelungen für die Rückabwicklung bei Veranstaltungsausfall.